Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Immobilienbüro
Hieckmann
Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf den
uns gegebenen Informationen. Wir bemühen uns grundsätzlich, über die angebotenen
Immobilien und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu
erhalten. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben
können wir nicht übernehmen.
Unsere Nachweise sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
Unsere schriftlichen Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt. Bei
Vertragsabschluß durch wirtschaftlich oder rechtlich verbundene Unternehmen oder
Personen oder Familienangehörige des Angebotsempfängers wird die Weitergabe
unterstellt. Auch hier entsteht ein unmittelbarer Provisionsanspruch.
Der Empfänger ist verpflichtet, unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen,
wenn ihm das Objekt schon bekannt ist. Geschieht dies nicht, so erkennt der
Empfänger unseren Nachweis, und bei Kauf, Einräumung eines Vorkaufsrechts oder
Vermietung, unseren Provisionsanspruch an. Die Provision gilt auch bei Übernahme
des Objektes im Wege einer Zwangsversteigerung als vereinbart.
Die Provision ist, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, in allen Fällen
vom Käufer bzw. Erwerber des Rechts oder Mieter bzw. Pächter zu zahlen und ist
im Preis nicht enthalten. Sie beträgt, soweit nicht anders angegeben oder
schriftlich vereinbart, in allen Fällen 7,14 % vom Kaufpreis, mindestens aber
2500 € inklusive Mehrwertsteuer. Bei Vermietung beträgt die Provision 2,38 % der
Nettokaltmiete. Die Provision ist verdient und fällig mit Unterzeichnung des
notariellen Kaufvertrages oder des Mietvertrages.
Werden über von uns namhaft gemachte Objekte andere Verträge - ganz gleich
welcher Art - insbesondere solche Verträge abgeschlossen, welche dem
Angebotsempfänger wirtschaftlich die Verfügungsmacht oder Nutzung des Objektes
verschaffen, ist der Vorgang in jedem Fall provisionspflichtig.
Sofern der Empfänger dieses Angebots mit dem Verkäufer oder dessen
Bevollmächtigten direkt in Verbindung tritt, ist dabei unsere Firma zu benennen.
Spätestens bei Abschluss des Kaufvertrages ist unsere Firma hinzuzuziehen.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.
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